Vermieten in Alfeld | Ich finde den richtigen Mieter für Sie
Ihre Immobilie
vermieten in Alfeld
Ich finde den richtigen
Mieter
für Sie
Immobilie Vermieten in Alfeld (Leine) – Mit Immobilienexpertise von Susan Hainsch
Sie möchten Ihre Immobilie in Alfeld (Leine) vermieten und suchen nach einer kompetenten Immobilienmaklerin, die Sie dabei unterstützt? Willkommen bei Anette Dettmer, Ihrer erfahrenen Partnerin für erfolgreiche Immobilienvermietung in der Region.
Als langjährige Immobilienmaklerin in Alfeld (Leine) verfüge ich über tiefgreifendes Wissen über den örtlichen Immobilienmarkt. Ich begleite Sie durch den gesamten Vermietungsprozess, angefangen bei der professionellen Präsentation Ihrer Immobilie bis hin zur Auswahl geeigneter Mieter.
Die Vermietung einer Immobilie erfordert Fingerspitzengefühl und eine individuelle Herangehensweise. Mit meiner Expertise biete ich Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, um Ihre Immobilie optimal zu vermarkten und den passenden Mieter zu finden. Von der Erstellung hochwertiger Exposés bis zur gezielten Vermarktung auf verschiedenen Plattformen – ich setze auf eine umfassende Strategie.
Bei der Mieterauswahl lege ich besonderen Wert auf eine gründliche Prüfung, um langfristige Mietverhältnisse zu gewährleisten. Ich stehe für transparente Kommunikation und begleite Sie bei jeder Entscheidung im Vermietungsprozess.
Vertrauen Sie auf meine langjährige Erfahrung als Immobilienmaklerin in Alfeld (Leine). Gemeinsam erreichen wir Ihr Ziel: die erfolgreiche Vermietung Ihrer Immobilie. Kontaktieren Sie mich für eine persönliche Beratung – ich freue mich darauf, Sie zu unterstützen.
Vermietung professionell gemacht – 10 Gründe für die Vermietung mit einem Makler
1. Sichere Ermittlung der Marktmiete
Sie möchten weder Ihren Mieter übervorteilen noch ihre Rendite aus dem Auge verlieren. Was ist zu viel – was zu wenig? Ist eine Staffelmiete zulässig? – Wir kennen die Marktmiete grundsätzlich genau. Damit ist gewährleistet, dass Sie den optimalen Mix aus Rendite und Mieterzufriedenheit erhalten. Zudem achten wir auf die rechtlichen Vorgaben der Mietpreisbremse, damit Ihnen keine gesetzlichen Probleme entstehen.
2. Optimale Präsentation Ihrer Immobilie
Sie möchten bonitätsstarke und zuverlässige Mieter? Dann müssen Sie Ihren Interessentenkreis auch mit professionellen Exposés und hochwertigen Inseraten ansprechen. Wir bereiten Ihre Immobilie professionell auf. Dazu gehören erstklassige Fotos, saubere Grundrisse und vollständige Unterlagen.
3. Professionelle Werbung
Um den optimalen Mieter zu finden, ist es häufig nicht ausreichend, die Immobilie in nur einem Medium zu inserieren. Wir verfügen über viel Vermarktungserfahrung, kennen die besten Internetplattformen sowie die relevantesten Printpublikationen und können darüber hinaus auf uns vorliegende Mieteranfragen zurückgreifen.
4. Beschaffung des gesetzlichen Energieausweises
Für grundsätzlich jede Immobilie muss der gesetzlich vorgeschriebene Energieausweis vorliegen. Die darin enthaltenen Informationen müssen in den Inseraten übernommen werden. Fehlt der Energieausweis, unterstützen wir Sie bei der Beschaffung und Erfüllung der Pflichten nach der Energieeinsparverordnung – oftmals kostengünstiger und immer unkomplizierter als in Eigenregie. Wir achten auch darauf, dass alle relevanten Angaben im Inserat enthalten sind. Fehlerhafte Anzeigen können eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einem Bußgeld geahndet werden können. Zudem handelt der Eigentümer grundsätzlich ordnungswidrig, wenn er bei der Besichtigung keinen Energieausweis vorlegt.
5. Durchführung der Besichtigungen
Die interessantesten Mieter sind beruflich häufig zeitlich gebunden. Oft ist es schwierig, Vermieter und Mietinteressent terminlich unter einen Hut zu bringen. Wir übernehmen gerne die Vereinbarung und Durchführung von Besichtigungsterminen – bei Bedarf auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten.
6. Bonitätsprüfung
Wir prüfen Interessenten mit der Mieterselbstauskunft. Über Auskunfteien können wir außerdem erfragen, wie ein Mietinteressent finanziell dasteht. So verringern Vermieter nicht nur das Risiko von Mietausfällen, sondern auch eine Vermietung an Mietnomaden.
7. Vorbereitung des Mietvertrages
Welche Klauseln sind zulässig? Der Bundesgerichtshof überarbeitet zum Beispiel ständig seine Rechtsprechung zu den sogenannten Schönheitsreparaturen. Wir haben Zugriff auf die neuesten Formularmietverträge. In den Grenzen des Rechtsdienstleistungsgesetzes unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung des Mietvertrags. Auch die sauber und gewissenhaft dokumentierte Übergabe der Wohnung gehört zu unseren Dienstleistungen. Zudem haben wir Zeugenstatus bei der Wohnungsübergabe, falls es im Nachgang doch einmal zu Meinungsdifferenzen kommt.
8. Erhaltung der Privatsphäre des Vermieters
Wir übernehmen eine wichtige Pufferfunktion zwischen Ihnen und den Interessenten, die nicht zum Zuge gekommen sind. Damit ist gewährleistet, dass Sie nach der Vermietung nicht durch weitere unliebsame Anrufe belästigt werden.
9. Steuerliche Absetzbarkeit der Maklergebühr
Der Vermieter kann das Vermittlungsentgelt vollständig bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abziehen. Werden die Mieteinkünfte im Rahmen eines Gewerbebetriebes erzielt, können die Ausgaben für einen Makler als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Die finanzielle Belastung des Vermieters wird so deutlich reduziert.
10. Freizeitgewinn
Eine Gesellschaft wird durch Arbeitsteilung erfolgreich. Jeder übernimmt den Part, für den er ausgebildet ist und den er am besten kann. Wir kennen den Immobilienmarkt und die Akteure. Warum wollen Sie Ihre knappe Freizeit für die Vermietung opfern, wenn das Ergebnis am Ende selten so gut ist wie beim Profi?
Wir vermieten Ihre Immobilie
schnell und zuverlässig
Immobilien herrichten
Geht es darum, ein Objekt zu vermieten, muss der Besitzer dieses oft erst herrichten. Das ist nicht unbedingt mit einer kompletten Sanierung verbunden, oft müssen nur einige Schönheitsfehler beseitigt werden. In den USA nennt sich diese Praxis Home-Staging und es gibt eigene Unternehmen dazu. In Deutschland kann meist auch ein guter Makler den Unterschied für Immobilien machen. So sollten dunkle Räume optisch erhellt werden. Das kann zum Beispiel durch helle Vorhänge geschehen. In Räumen mit sehr wenigen oder gar keinen natürlichen Lichtquellen sollte bereits unauffällig eine Lampe brennen, wenn Wohnungsbesichtigungen anstehen. Wer ein Objekt vermieten möchte, sollte nicht davor scheuen, solch kleine Tricks anzuwenden. So sollten unbewohnte Immobilien mit frischen Blumen und anderen Wohnaccessoires unaufdringlich belebter gemacht werden. Leere Räume laden zum Träumen ein, möblierte Immobilien dagegen sollten auf jeden Fall auf irgendeine Weise wohnlich wirken. Dennoch sollten die Räumlichkeiten neutral wirken. Die Besitzer wollen sie ja vermieten und die zukünftigen Bewohner dürfen sich bei einer Besichtigung nicht wie Eindringlinge oder Gäste fühlen.
Die richtigen Mieter finden
Es gibt Immobilien, die auch Profis sicherlich nicht an jeden Kunden vermieten können. Aber ein Makler weiß, welche Menschen sich für die jeweiligen Objekte interessieren und wählt schon früh danach aus. Daneben erkennt er schon auf den ersten Blick, welche Mieter seriös sind. Immerhin gibt es auch hier zahlreiche schwarze Schafe, die für den Vermieter oft nicht nur einen finanziellen Verlust sondern oft auch eine Wertminderung des Besitzes bedeutet. Die sogenannten Mietnomaden sind dabei nur die Spitze des Eisbergs. Der professionelle Makler kann dabei mit seiner Erfahrung punkten. Außerdem kennt er die Daten, die verlangt werden können. Mit Schufa-Auskunft und einer Einschätzung über das Einkommen können Besitzer sicher vermieten.
Meldebescheinigung (seit November 2015)
Es ist wieder soweit. Der Vermieter ist einmal mehr in der Pflicht den Behörden behilflich zu sein. Seit November 2015 muss der Vermieter dem Mieter den Ein- oder Auszug in einer Wohnung / einem Haus schriftlich auf einem vorgegeben Formular bestätigen. Hintergrund des neuen Meldegesetzes ist, dass u.a. das „Verschwinden“ von Personen erschwert werden soll.
Unterlässt der Vermieter dies oder weigert er sich dies zu tun kann er mit einem Bußgeld von Euro 1.000.- zu Rechenschaft gezogen werden.
Für Vermieter bedeutet dies am Besten unaufgefordert bei Auszug dem Mieter das Schreiben zu übergeben. Als Tipp: Der Vermieter sollte sich den Erhalt des Schreibens bestätigen lassen. In der Praxis kann er sich das direkt auf dem Abnahmeprotokoll mit unterschreiben lassen. Somit sollte es Klarheit über den Aushändigungszeitpunkt geben.
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