Angesichts der gestiegenen Finanzierungskosten fragen sich viele Immobiliensuchende, wie sie den Kauf oder Bau einer Immobilie dennoch realisieren können. Eine Möglichkeit ist Wohn-Riester. Damit können Personen, die in den Kauf oder Bau einer Immobilie investieren möchten, staatliche Zuschüsse und steuerliche Vorteile nutzen. Hier ist ein kurzer Überblick.

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Eine selbstgenutzte Immobilie kann mit Wohn-Riester, auch Eigenheimrente genannt, finanziert oder, falls sie bereits gekauft wurde, entschuldet werden. Kaufinteressenten oder Immobilienkäufer haben die Möglichkeit, mit einem Riester-Darlehen laufende Beiträge zu tilgen oder bereits angespartes Guthaben aus dem Riester-Vertrag zu entnehmen.

Wie funktioniert das genau?

Für die maximale Förderung müssen vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (mindestens 60 Euro, maximal 2.100 Euro) abzüglich der Zulagen eingezahlt werden. Immobilienkäufer haben die Möglichkeit, entweder ein Annuitätendarlehen aufzunehmen oder einen Bausparvertrag mit Wohn-Riester abzuschließen. Es gibt jährlich eine Grundzulage von 175 Euro. Für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, gibt es zusätzlich 185 Euro, und für jüngere Kinder bis zu 300 Euro. Sparer unter 25 Jahren erhalten einmalig zusätzlich 200 Euro. Diese Beiträge können als Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben werden, was häufig zu einem Steuervorteil führt. Kaufinteressenten und Immobilienkäufer sollten sich hierzu allerdings von einem Steuerexperten beraten lassen.

Wer erhält die Förderung?

Wohn-Riester wird unabhängig vom Einkommen gewährt. Förderberechtigt sind:

Fazit

Wohn-Riester ist eine Unterstützung für die Altersvorsorge, indem es ermöglicht, im Alter mietfrei zu wohnen. Darlehen können schneller getilgt werden. Es ist jedoch verpflichtend, die Immobilie selbst zu nutzen. Eine Vermietung oder ein Verkauf der Immobilie können dazu führen, dass die Förderung zurückgezahlt werden muss. Auch für eine energetische Sanierung oder barrierefreie Umbauten kann Wohn-Riester genutzt werden. Wir empfehlen, sich hierzu von einem unabhängigen Finanzierungsexperten beraten zu lassen.

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Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © franckito/Despositphotos.com